Allgemeine Geschäfts.- und Reisebedingungen

 Stand: 28.April 2006

Abschluß des Reisevertrages:
Mit Ihrer mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevetrag kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande und ist dann für beide Seiten bindend. Bestandteil des Reisevertrages sind die allgemeinen Geschäfts- u. Reisebedingungen, die Sie mit Vertragsabschluß verbindlich anerkennen.
Der Anmeldende haftet für alle Forderungen des Reiseveranstalters gegen sich und auch alle von ihm angemeldeten weiteren Reiseteilnehmer.
2. Bezahlung:
2.1 Privatkunden:
Nach Abschluß eines Reisevertrages ist bei Mehrtagesfahrten die im Reiseprospekt ausgewiesene Anzahlung spätestens zum dort ausgeschriebenen Termin zu leisten. Die Restzahlung ist ebenfalls spätestens zum im Reiseprospekt ausgewiesenen Restzahlungstermin fällig. Bei Tagesfahrten ist spätestens zu dem im Reiseprospekt ausgewiesenen Termin der volle Reisepreis fällig. Die Zahlung kann in bar im Büro des Reiseveranstalters oder in von ihm beauftragten Partnerbüros oder per Überweisung erfolgen. Bei Überweisungen muß unbedingt die Angabe von Datum u. Ziel der Reise sowie des Namens des Anmeldenden erfolgen, um eine richtige Zuordnung der Zahlung zu gewährleisten.
Die Sitzplätze im Bus werden bei Mehrtagesfahrten nach Eingang der Anzahlung, bei Tagesfahrten nach Zahlungseingang vergeben.
2.2 geschäftliche Kunden und Reisevermittler:
* Zahlung des Gesamtreisepreises abzüglich der vereinbarten Provision gegen Rechnung der Fa. Lingesleben-Reisen - 21 Tage vor Reisebeginn.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters (Reiseprospekt) sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Reisevertrag. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Bei Mehrtagesfahrten erfolgt die Unterbringung, wenn nicht anders vereinbart, im Allgemeinen in Zweibettzimmern. Einzelzimmer, soweit vorhanden, bedingen Aufschlag.
Bitte beachten Sie, daß alle nicht ausdrücklich im Reiseprospekt unter „Leistungen“ aufgeführten zusätzlichen Kosten wie Eintritte, fakultative Ausflugsangebote, Bahn- Seilbahn-, Schiff- u. Sesselliftfahrten, Verkostungen, Grenzgebühren usw. nicht im Reisepreis enthalten sind.
4. Preisänderungen:
Eine Preiserhöhung kann bis 21 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, wenn sich nach Vertragsabschluß nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie zum Beispiel Hafengebühren erhöht haben oder für die Reise betreffende Wechselkurs- oder MwSt.-Änderungen eingetreten sind.
Führen die Änderungen zu einer Erhöhung von mehr als 10% des bisherigen Reisepreises, kann der Reisende kostenlos zurücktreten.
Berichtigungen bei Druck- u. Rechenfehlern bleiben vorbehalten.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche oder mündliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird jedoch erst mit schriftlichem Eingang beim Reiseveranstalter wirksam.
Stornierungskosten:
* kostenlose Stornierung für den Gesamtauftrag jeweils bis 6 Wochen vor Reisebeginn möglich
* bei Stornierungen nach der kostenlosen Stornierungsfrist fallen folgende Kosten an:
Stornierung bis
30 Tage vor Reisebeginn:                                    15% des Reisepreises
20 Tage vor Reisebeginn:                                             20% des Reisepreises
14 Tage vor Reisebeginn:                                    40% des Reisepreises
7 Tage vor Reisebeginn:                                               55% des Reisepreises
3 Tage vor Reisebeginn:                                      85% des Reisepreises
bei Nichtantritt der Reise:                                           100% des Reisepreises
Abweichend davon müssen wir uns vorbehalten, die Stornokosten fremder Leistungsträger, die o.g. Sätze übersteigen, dem Kunden weiter zu berechnen, wie z.b. Eintrittskarten von Kulturveranstaltungen (Konzerte, Musicals u.ä.), die nicht zurückgegeben werden können. Diese müssen im Stornierungsfall in voller Höhe bezahlt werden.
6. Rücktritt durch den Veranstalter:
Sollte eine Reise wegen zu geringer Beteiligung oder aus sonstigen zwingenden Gründen oder aus höherer Gewalt abgesagt werden müssen, so wird der Kunde unmittelbar verständigt und er erhält sofort alle für die Reise geleisteten Zahlungen zurück. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.
Die Mindestteilnehmerzahl jeder Reise wird in den Reiseprospekten ausgewiesen.
7. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl u. Überwachung der Leitungsträger, die Richtigkeit der Leistungsausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Während der Fahrt im Bus ist jeder Fahrgast gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die ausführende Omnibusreisefirma versichert.

8. Haftungsausschluß
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen usw.), d.h., an Ausflügen Führungen, Veranstaltungen usw. beteiligt sich der Reisende auf eigene Gefahr.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden am Reisegepäck oder bei Verlust desselben. Keine Haftung besteht ebenfalls bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen den Abschluß einer Reisegepäckversicherung.
Im Bus werden je Person 1 Koffer u. eine kleine Tasche befördert.
10. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Dem Reisenden obliegt es, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen sowie zu dulden, daß dem Reiseveranstalter oder dessen Vertreter eine angemessene Frist von drei Tagen zur Abhilfeleistung zu setzen ist.
10a.

Bei übermäßiger Verdreckung oder mutwilligen Schäden kann der Veranstalter einen pauschalen Reinigungs- oder Reperaturbetrag vom Kunden in Rechnung stellen. Dieser liegt in Höhe des Ermessens des Reiseveranstalter.

11. Paß- Zoll- und Devisenvorschriften
Für die Einhaltung der Paß- , Devisen- und Zollvorschriften ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Beim Grenzübergang werden Reisende ohne erforderliche und gültige Reisedokumente zurückgewiesen. Daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden (Fahrkarten usw.)
12. Unwirksamkeit                                                                                              
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge, vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch vertrags- u. gesetzeskonforme Auslegungen zu ersetzen.
13. Durchführung durch andere Reiseunternehmen und Transferfahrten
Wir behalten uns vor, Transferfahrten mit Taxi oder Kleinbus zur Heranführung von Reisegästen zum Hauptbus durchzuführen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Luth. Eisleben.
Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen als verbindlich anerkannt!