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Allgemeine Geschäfts.- und Reisebedingungen
Stand: 28.April 2006
Abschluß des Reisevertrages:
Mit Ihrer mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bieten Sie uns
den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevetrag
kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande und ist dann
für beide Seiten bindend. Bestandteil des Reisevertrages sind die
allgemeinen Geschäfts- u. Reisebedingungen, die Sie mit
Vertragsabschluß verbindlich anerkennen.
Der Anmeldende haftet für alle Forderungen des Reiseveranstalters
gegen sich und auch alle von ihm angemeldeten weiteren Reiseteilnehmer.
2. Bezahlung:
2.1 Privatkunden:
Nach Abschluß eines Reisevertrages ist bei Mehrtagesfahrten die
im Reiseprospekt ausgewiesene Anzahlung spätestens zum dort
ausgeschriebenen Termin zu leisten. Die Restzahlung ist ebenfalls
spätestens zum im Reiseprospekt ausgewiesenen Restzahlungstermin
fällig. Bei Tagesfahrten ist spätestens zu dem im
Reiseprospekt ausgewiesenen Termin der volle Reisepreis fällig.
Die Zahlung kann in bar im Büro des Reiseveranstalters oder in von
ihm beauftragten Partnerbüros oder per Überweisung erfolgen.
Bei Überweisungen muß unbedingt die Angabe von Datum u. Ziel
der Reise sowie des Namens des Anmeldenden erfolgen, um eine richtige
Zuordnung der Zahlung zu gewährleisten.
Die Sitzplätze im Bus werden bei Mehrtagesfahrten nach Eingang der
Anzahlung, bei Tagesfahrten nach Zahlungseingang vergeben.
2.2 geschäftliche Kunden und Reisevermittler:
* Zahlung des Gesamtreisepreises abzüglich der vereinbarten
Provision gegen Rechnung der Fa. Lingesleben-Reisen - 21 Tage vor
Reisebeginn.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters (Reiseprospekt) sowie aus
den hierauf bezugnehmenden Angaben im Reisevertrag. Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Bei Mehrtagesfahrten erfolgt die Unterbringung, wenn nicht anders
vereinbart, im Allgemeinen in Zweibettzimmern. Einzelzimmer, soweit
vorhanden, bedingen Aufschlag.
Bitte beachten Sie, daß alle nicht ausdrücklich im
Reiseprospekt unter „Leistungen“ aufgeführten
zusätzlichen Kosten wie Eintritte, fakultative Ausflugsangebote,
Bahn- Seilbahn-, Schiff- u. Sesselliftfahrten, Verkostungen,
Grenzgebühren usw. nicht im Reisepreis enthalten sind.
4. Preisänderungen:
Eine Preiserhöhung kann bis 21 Tage vor dem vereinbarten
Reisetermin verlangt werden, wenn sich nach Vertragsabschluß
nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger,
insbesondere Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte
Leistungen wie zum Beispiel Hafengebühren erhöht haben oder
für die Reise betreffende Wechselkurs- oder MwSt.-Änderungen
eingetreten sind.
Führen die Änderungen zu einer Erhöhung von mehr als 10%
des bisherigen Reisepreises, kann der Reisende kostenlos
zurücktreten.
Berichtigungen bei Druck- u. Rechenfehlern bleiben vorbehalten.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche oder
mündliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Die
Rücktrittserklärung wird jedoch erst mit schriftlichem
Eingang beim Reiseveranstalter wirksam.
Stornierungskosten:
* kostenlose Stornierung für den Gesamtauftrag jeweils bis 6 Wochen vor Reisebeginn möglich
* bei Stornierungen nach der kostenlosen Stornierungsfrist fallen folgende Kosten an:
Stornierung bis
30 Tage vor Reisebeginn: 15%
des Reisepreises
20 Tage vor
Reisebeginn: 20% des Reisepreises
14 Tage vor Reisebeginn: 40%
des Reisepreises
7 Tage vor
Reisebeginn: 55% des Reisepreises
3 Tage vor Reisebeginn:
85% des Reisepreises
bei Nichtantritt der
Reise:
100% des Reisepreises
Abweichend davon müssen wir uns vorbehalten, die Stornokosten
fremder Leistungsträger, die o.g. Sätze übersteigen, dem
Kunden weiter zu berechnen, wie z.b. Eintrittskarten von
Kulturveranstaltungen (Konzerte, Musicals u.ä.), die nicht
zurückgegeben werden können. Diese müssen im
Stornierungsfall in voller Höhe bezahlt werden.
6. Rücktritt durch den Veranstalter:
Sollte eine Reise wegen zu geringer Beteiligung oder aus sonstigen
zwingenden Gründen oder aus höherer Gewalt abgesagt werden
müssen, so wird der Kunde unmittelbar verständigt und er
erhält sofort alle für die Reise geleisteten Zahlungen
zurück. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.
Die Mindestteilnehmerzahl jeder Reise wird in den Reiseprospekten ausgewiesen.
7. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl u. Überwachung der
Leitungsträger, die Richtigkeit der Leistungsausschreibung und die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
Während der Fahrt im Bus ist jeder Fahrgast gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen durch die ausführende Omnibusreisefirma
versichert.
8. Haftungsausschluß
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
kulturelle Veranstaltungen usw.), d.h., an Ausflügen
Führungen, Veranstaltungen usw. beteiligt sich der Reisende auf
eigene Gefahr.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden am
Reisegepäck oder bei Verlust desselben. Keine Haftung besteht
ebenfalls bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen den Abschluß
einer Reisegepäckversicherung.
Im Bus werden je Person 1 Koffer u. eine kleine Tasche befördert.
10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei der Behebung von
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, um evtl. Schäden gering zu halten oder zu vermeiden.
Dem Reisenden obliegt es, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen
Mangel unverzüglich anzuzeigen sowie zu dulden, daß dem
Reiseveranstalter oder dessen Vertreter eine angemessene Frist von drei
Tagen zur Abhilfeleistung zu setzen ist.
10a.
Bei
übermäßiger Verdreckung oder mutwilligen Schäden
kann der Veranstalter einen pauschalen Reinigungs- oder Reperaturbetrag
vom Kunden in Rechnung stellen. Dieser liegt in Höhe des Ermessens
des Reiseveranstalter.
11. Paß- Zoll- und Devisenvorschriften
Für die Einhaltung der Paß- , Devisen- und Zollvorschriften
ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Beim Grenzübergang
werden Reisende ohne erforderliche und gültige Reisedokumente
zurückgewiesen. Daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des
Reisenden (Fahrkarten usw.)
12.
Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge, vielmehr sind
unwirksame Einzelbestimmungen durch vertrags- u. gesetzeskonforme
Auslegungen zu ersetzen.
13. Durchführung durch andere Reiseunternehmen und Transferfahrten
Wir behalten uns vor, Transferfahrten mit Taxi oder Kleinbus zur
Heranführung von Reisegästen zum Hauptbus durchzuführen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Luth. Eisleben.
Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen als verbindlich anerkannt!
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